Satzung |
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SATZUNG |
1 . Die LITERARISCHE
GESELLSCHAFT GRÄFELFING (in der Folge LG genannt) hat ihren Sitz in Gräfelfing und
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die LG hat sich zum Ziel
gesetzt, alle an Kultur interessierten Bürger und Jugendlichen mit den Themen unserer
Zeit bekannt zu machen. Die Tätigkeit der LG ist parteipolitisch ungebunden und
überkonfessionell. Die einzelnen Aufgabenbereiche der LG sind in Arbeitskreise
eingeteilt, die besonders bezeichnet werden. 2. Der "Vortragskreis" setzt innerhalb der Gesellschaft deren 1921 begründete Tradition fort, indem er Dichterlesungen, Vorträge aus dem Gesamtbereich der Künste und Wissenschaften, Führungen, Lehrausflüge u. ä. m. in regelmäßigen Abständen veranstaltet. 3. Weitere
Arbeitskreise können vom Vorstand gebildet werden. 4. Die Beiträge
der Mitglieder für ein Kalenderjahr werden in folgender Höhe festgesetzt: EUR
30,- für Einzelmitglieder EUR
40,- für Ehepaare Nicht selbständige Kinder von Mitgliedern sind beitragsfrei. Über
Beitragsermäßigung bei wirtschaftlicher Notlage entscheidet der Vorstand. Die
Jahresbeiträge müssen bis Ende August beglichen sein. 5. Die LG ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige
Gewinne der LG dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten, sofern Gewinne erzielt werden, keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der LG. Die Mittel der LG
können nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. 6. Die Mitglieder
erhalten bei Ihrem Ausscheiden, oder bei Auflösung bzw. Aufhebung der LG nicht mehr als
ihre geleisteten Bareinlagen und den gemeinen Wert etwa gegebener Sacheinlagen zurück.
Mitgliedsbeiträge und Spenden werden in keinem Fall zurückerstattet. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der LG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7. Die Auflösung
der LG kann nur stattfinden, wenn diese in der Hauptversammlung von wenigstens Zweidrittel
aller anwesenden Mitglieder beschlossen wird. Bei Auflösung oder Aufhebung der LG oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Bayerischen Volksbildungsverband, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 8. An der Spitze
der LG steht der in der Mitgliederversammlung gewählte Vorstand, der sich regelmäßig
aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und einem weiteren Stellvertreter
zusammensetzt. 9. Der Eintritt in
die LG erfolgt durch schriftliche Anmeldung bei einem der Vorstandsmitglieder oder einem
Geschäftsführer. Jedes Mitglied der LG erhält eine Mitgliedskarte und ein Exemplar dieser
Satzung. Die Mitgliedschaft berechtigt im Vortragskreis zu freiem Eintritt bei allen Vorträgen (etwa 12 Veranstaltungen im Jahr). Ausgenommen sind Sonderveranstaltungen. 10. Jährlich muss eine Hauptversammlung stattfinden, in der der Vorstand über die Jahresarbeit, über die Kassenverhältnisse und das Ergebnis der Kassenprüfung Bericht erstattet. Im Bedarfsfall kann der Vorstand jederzeit eine Hauptversammlung einberufen; er ist dazu verpflichtet, wenn wenigstens Zweidrittel der Mitglieder das verlangen. Der Austritt aus der Gesellschaft muss schriftlich erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag ist dann bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu entrichten. Eine Rückzahlung beglichener Beiträge und Spenden erfolgt nach Punkt 6 der Satzung nicht. 11. Der
"lnformationsdienst" - Mitteilungsblatt für Gräfelfing, Lochham, Planegg,
Krailling, Stockdorf, Gauting - ist Veröffentlichungsorgan für die Ankündigung von
Vorträgen, Hauptversammlungen und aller sonstigen Veranstaltungen. Außerdem erhalten
alle Mitglieder die Semester-Programme jeweils rechtzeitig zugesandt. 12. Ehrenvorsitzende
und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei, ebenso die jeweiligen Mitglieder des Vorstandes,
sowie die Geschäftsführer bzw. Leiter der Arbeitskreise.
Gräfelfing, 1. 9. 1980 gez.
Wolfgang
Pollner, 1. Vorsitzender |
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